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Aktuelles - Stand 11.02.2023

Am 2.3.2022 findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Die Einladung mit Tagesordnung finden Sie hier:
Einladung zur Mitgliederversammlung 2023.

Inzwischen haben wir eine Auswertung der Wirtschaftlichkeit der Notdienste vorgenommen und analysiert, welche finanzielle Auswirkungen für Mitglieder, die sich vertreten lassen, durch ungleiche Einteilungen entstehen. 

Im Durchschnitt bringt (ohne Einrechnung der Umlagen und der KV-Verwaltungskosten) jeder Nachtdienst ein Defizit von ca. 50 € (mit der KV oder ptivat abrechenbare Leistungen abzüglich Vertreterkosten), während man mit einem Fahrdienst an einem Wochenend-Tag Überschüsse von 310 € bzw 390 € (FD1/FD2) erzielt.

Demnach ist es schon relevant, ob ein Mitglied innerhalb von 5 Dienstplänen (Halbjahren) zu drei Nachtdiensten eingeteilt wird, aber zu keinem Wochenend-Fahrdienst, während ein anderes Mitglied von der KV drei Wochenend-Fahrdienste erhält und keinen oder nur einen Nachtdienst. Das macht einen Unterschied von immerhin 1.000 €.       

Die genauen Zahlen werden wir auf der Mitgliederversammlung vorstellen.   

 

08.11.2022 - Poolarzt-Rundschreiben

Die GMG als Betreiberin der Nordrheinischen Notdienstpraxen hat mit Schreiben vom 25.10.2022 mitgeteilt, dass sich der Abrechnungsmodus für die Sitzdienste Anfang 2023 ändern wird, dass das EDV-System umgestellt wird, der Anschluss der NDP an die Telematik-Infrastruktur erfolgen wird, sowie dass alle dort diensttuenden Ärzte einschließlich der Privatärzte und aller Vertreter einen (kostenpflichtigen) elektronischen Heilberufsausweis besitzen, mitbringen und dort einstecken müssen.

Lesen Sie dazu unbedingt unser Rundschreiben vom 8.11.2022, das Sie im Poolarztbereich herunterladen können, sowie das Schreiben der GMG.

 

      

 


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Ärzteverein Südkreis Mettmann e.V.