Ullalalala Schmidt
oder
Praxisgebühr 4
Unsere Gesundheitsministerin wird inzwischen auch vom wegen seiner Nähe zur SPD als "Rotfunk" bezeichneten WDR auf die Schippe genommen. In kurzen Spots unter "Reformhaus Schmidt" auf WDR 2 werden ihr treffende Aussagen zur Gesundheitsreform in den Mund gelegt. Diese sind meist ebenso grotesk wie die wirklichen Äußerungen unserer derzeit amtierenden Gesundheitsministerin. Eine Auswahl dieser Spots können Sie sich auf der Internet-Seite des WDR 2 sogar anhören. Sie benötigen dazu den Real-Player, hier gehts zum kostenlosen Download.
Hier führe ich zum Thema Praxisgebühr zunächst Äußerungen von Ulla Schmidt auf:
Der Einzug der Praxisgebühr sei keine ärztliche Leistung, deswegen stehe den Ärzten auch keine Bearbeitungsgebühr zu. Die Praxishelferin könne das genauso erledigen wie das Vorlegen der Chipkarte. Das sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) im Interview mit "Yahoo". (Quelle: www.Facharzt.de)
Das Inkasso-Risiko beim Einzug der Praxisgebühr muss beim Arzt liegen – darauf hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beim heutigen Gespräch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Krankenkassen unerbittlich gepocht. Wenn von 1.000 Patienten 100 nicht zahlen, soll der Arzt die fehlenden 1.000 Euro aus eigener Tasche zahlen. Auch in Notfällen, wenn es vor der Behandlung keine Möglichkeit gibt, die Gebühr einzubehalten, soll diese Regelung greifen. Der Arzt könne dafür schließlich ein Inkasso-Büro einschalten. (Quelle: www.Facharzt.de)
Hier ein Statement der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
"Mangelndes Fingerspitzengefühl gegenüber Ärzten und Patienten" wirft Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV, dem Bundesgesundheitsministerium (BMGS) vor. "Das Ministerium hat uns am Freitag erklärt, dass es bei der Praxisgebühr das Inkassorisiko komplett bei den Ärzten ansiedeln will. Diese rigide Haltung gefährdet eine durchaus mögliche Gesamtlösung zur Praxisgebühr, auf die sich Krankenkassen und wir verständigen wollten. Wir können es aber nicht hinnehmen, dass das BMGS nun den niedergelassenen Ärzten in unerträglicher Weise die Daumenschrauben anlegen will", führte der Kassenarztchef aus. "Wenn sich die Position des Ministeriums nicht ändert, werden wir die Verhandlungen deshalb offiziell für gescheitert erklären."
Richter-Reichhelm weiter: "Es ist schon eine schwere Kröte für Ärzte und Psychotherapeuten, dass sie die Praxisgebühr für die Krankenkassen einziehen müssen. Denn von dem Geld haben die Ärzte gar nichts. Vielmehr profitieren ausschließlich die Kassen von der Praxisgebühr. Korrekt wäre also eigentlich das Wort Kassengebühr." Unverständlich sei es nun, dass das BMGS die Situation erschwere und es ausschließlich dem Arzt überlassen wolle, die Gebühr von säumigen Patienten einzutreiben. "Das Ministerium will den Arzt hier im Regen stehen lassen. Zahlen beispielsweise von 1.000 Patienten nur 900 die Praxisgebühr, soll es ausschließlich seine Sache sein, mit Mahnbriefen oder der Einschaltung von Inkassounternehmen an das fehlende Geld dranzukommen. Der Arzt oder Psychotherapeut bekommt nach dem Willen des Ministeriums auf jeden Fall 10.000 Euro vom Gesamthonorar zugunsten der Krankenkassen abgezogen. Es droht ihm somit ein unverschuldeter Ausfall von 1.000 Euro" erklärte der KBV- Chef. Deutlich kritisierte er die "Ungleichbehandlung der niedergelassenen Ärzte im Vergleich zu den Krankenhäusern." Für die Krankenhäuser würden letztlich die Kassen das Inkassorisiko übernehmen. (Quelle: www.Facharzt.de, 10.11.03)
Und hier finden Sie Links (gehen Sie nach dem Anklicken auf den Download-Bereich unten auf der Seite) zu den "83 Beispielfällen" und zu den "Häufigen Fragen zur Praxisgebühr", mit denen die Kassenärztliche Bundesvereinigung die verschiedenen Fallkonstellationen aufführt, bei denen der Arzt die Praxisgebühr kassieren oder eben nicht kassieren muß.
| Beurteilen Sie dann selbst: Glauben Sie, |
| - dass eine Arzthelferin die Frage der Zahlungspflicht immer selbst entscheiden kann, |
| - dass der Arzt in Zweifelsfällen doch oft selbst entscheiden muß, |
| - dass das Risiko eines Irrtums bei dieser Entscheidung wirklich beim Arzt liegen darf, |
| - dass der Arzt das Kassieren wirklich unentgeltlich für die Kassen übernehmen muß, |
| - dass er das dafür notwendige Personal selbst bezahlen muß, |
| - dass die Forderungen der Ärzteschaft gerechtfertigt waren, dem Arzt den Aufwand des Kassierens, Verbuchens und Mahnens mit 1 Euro pro Fall zu erstatten ? |
Autor: Hans-Peter Meuser, zuletzt aktualisiert 28.06.2004
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