Ullaquatsch
Was Ulla Schmidt der Selbstverwaltung (Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen) vorwirft
Ulla Schmidt zeigt Medienpräsenz. Ihre Botschaft: Die Gesundheitsreform ist gut, die Selbstverwaltung setzt sie nur schlecht um. Stimmt das ?
Die Zusammenfassung des Forums www.facharzt.de sagt:
Nach den Startschwierigkeiten der Gesundheitsreform haben sich Politik und Ärzteverbände gegenseitig die Schuld für die Probleme zugeschoben. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) machte Ärztefunktionäre und Krankenkassen hauptverantwortlich und drohte mit der Abschaffung ihrer Selbstverwaltung. Die Kassenärzte hielten am Sonntag dagegen und erklärten, nicht sie, sondern das Ministerium habe erheblich zur Verunsicherung von Patienten beigetragen. Die Union, die die Gesundheitsreform mitgestaltet und verabschiedet hat, warf Schmidt schwere Versäumnisse bei der Umsetzung vor.
Nach den Worten von Schmidt haben Ärztefunktionäre seit Oktober Zeit gehabt, viele Fragen rechtzeitig zu klären. Doch "viele Ärzte haben lieber lamentiert", sagte sie dem "Spiegel". Ärztefunktionären und Kassen müsse klar sein: "Diese Gesundheitsreform ist ihre letzte Chance." Wenn es ihnen nicht gelinge, "für bessere Qualität und mehr Wirtschaftlichkeit zu sorgen, verliert die Selbstverwaltung ihre Existenzberechtigung". SPD-Fraktionschef Franz Müntefering sagte dem "Sonntag aktuell", die Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen habe Zeit verspielt, ohne klare Regelungen zu treffen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wies die Vorwürfe entschieden zurück. "Die Politik steht unter Druck. Und bei der Bundessozialministerin liegen Nerven blank", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl der in Berlin erscheinenden "B.Z. am Sonntag".
Wo liegen denn die von Bürgern und Ärzten gefühlten "Startschwierigkeiten" des Gesetzes, die Ulla Schmidt den Ärzten und Krankenkassen anlasten möchte ? Ich nenne die acht meistdiskutierten unklaren Punkte Anfang 2004 und zeige Ihnen mit einem Blick ins Gesetz und auf die Hintergründe, wer dafür verantwortlich zeichnet. In blauer Schrift Ergänzungen und Änderung durch die Beschlüsse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 22.1.2004.
1. Praxisgebühr in Notfällen. Hier ist unklar, ob im Notfalldienst erneut gezahlt werden muß, wenn der Patient im gleichen Quartal bereits bei einem anderen Arzt gezahlt hat und die Quittung vorweist. Im Gesetz (§ 28 Abs. 4) steht: gezahlt wird bei jedem Arzt, der nicht mit Überweisung aufgesucht wird. Der Notfalldienst wird ohne Überweisung aufgesucht, also erneut zahlen. Die erste Version des Gesetzes vom Mai sah ausdrücklich eine Befreiung von der Zahlung im Notdienst vor; in der beschlossenen Fassung ist diese Befreiung gestrichen. Also entspricht es dem Willen des Gesetzgebers, daß bei Inanspruchnahme des Notdienstes erneut gezahlt wird. Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, hätte er z.B. ins Gesetz schreiben können: "Die erneute Zahlung im Notfalldienst entfällt bei Vorlage einer Quittung aus dem gleichen Quartal." Auf eine Mailanfrage beim Ministeriumm bekam ich am 15.1. die Antwort, es müsse im Notdienst erneut gezahlt werden. Zu Ausnahmen im Notdienst schreibt das Ministerium zu einer generellen Befreiung von der Zuzahlung im Notdienst: "Im Ergebnis würde der Finanzierungs- und Steuerungseffekt, der durch die Regelungen bewirkt werden soll und der für den Erhalt der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung unerlässlich ist, nicht erreicht." Ausnahme: eine erneute Praxisgebühr wird nicht fällig bei "geplanten" Inanspruchnahmen des Notfalldienstes zur Fortführung von Infusions- oder Spritzentherapie, ärztlich verordnete Verbandwechsel usw. . Seit Ende Juni ist auch diese Regelung wieder vom Tisch, siehe ausführliche Darstellung in "Praxisgebühr 2"
2. Praxisgebühr bei Pillenverordnung. Das Gesetz schreibt vor (§ 28 Abs. 4), daß bei jeder ersten Inanspruchnahme eines Arztes die Praxisgebühr zu zahlen ist. Als Inanspruchnahme gilt auch ein telefonischer Kontakt oder eine Wiederholungsverordnung. Der Gesetzgeber hat nicht etwa formuliert "Bei ausschließlicher Verordnung von empfängnisverhütenden Mitteln fällt die Zuzahlung nur zweimal jährlich an" (oder einmal). Würde die Selbstverwaltung das beschließen, widerspräche der Beschluß dem Gesetz. Es wurde aber beschlossen, daß der Arzt die Pille nicht mehr maximal für drei Monate, sondern für sechs Monate verschreiben darf. Damit muß frau nur noch 2 x jährich wegen der Pille zum Arzt, folglich nur noch 2 x jährich die Praxisgebühr zahlen.
3. Definition von schwerwiegende chronische Erkrankung. Wer schwerwiegend chronisch krank ist, hat nur eine Belastungsgrenze von 1 % statt 2 % (§ 62). Ist die Belastungsgrenze überschritten, wird er von der Krankenkasse von weitere Zuzahlungen befreit. Im Gesetz steht dazu: Was als schwerwiegende chronische Krankheit gilt, entscheidet die Selbstverwaltung. Diese hat am 1.12.2003 eine enge Definition vorgelegt, die Frau Ministerin aber nicht akzeptieren will. Der Selbstverwaltung nun vorzuwerfen, die Liste sei nicht zum 31.12.2003 fertig gewesen, ist falsch. Wenn die Selbstverwaltung eine zu enge Definition beschließt, beanstandet die Ministerin sie (wie geschehen); ist die Definition zu weit, wird der Gesetzeszweck vereitelt, nämlich möglichst viel Geld für die Kassen herauszuholen (und sie wird erneut beanstandet). Warum hat Ulla nicht wenigstens ins Gesetz geschrieben, wie hoch denn der Prozentsatz befreiter Chroniker werden soll ? Dann hätte die Selbstverwaltung eine Richtschnur gehabt, die sie korrekt hätte umsetzen können. Jetzt hat der Bundesausschuß eine viel weiter reichende Definition der Chroniker-Regelung (PDF-Datei) beschlossen.
4. Liste der verordnungsfähigen frei verkäuflichen Arzneimittel. Im Gesetz (§ 34) steht: welche freiverkäuflichen Medikamente auch weiterhin von den Kassen bezahlt werden müssen, entscheidet die Selbstverwaltung bis zum 31.03.2004. Hier stellt sich die Frage: warum schreibt der Gesetzgeber nicht das Datum 31.12.2003 ins Gesetz oder warum setzt er diese Vorschrift des Gesetzes nicht erst zum 1.4.2004 in Kraft ? So war die Unklarkeit gesetzlich vorgegeben, bis der Bundesausschuss Ende März die Ausnahmen beschlossen hat.
5. Härten bei der Streichung von Fahrtkostenersatz. Generell streicht das Gesetz (§ 60) jede Fahrtkostenerstattung zu ambulanten Behandlungen. Ausnahmen nur in schweren Fällen nach vorhergehender Genehmigung durch die Krankenkassen. Daß dies undurchführbar sein würde, war von vornherein klar. Hier hat der Protest der Betroffenen schon Wirkung gezeigt und der Bundesausschuß hat die Fahrtkostenregelung (PDF-Datei) weiter gefaßt.
6. Zahlung bei Arzt UND Psychotherapeut. Im Gesetz schlampig formuliert steht: Die Zuzahlung wird fällig bei jedem ersten Besuch im Quartal bei einem Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten (PT), sofern keine Überweisung vorgelegt wird. Dabe sind Zahnärzte in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Ärzte und Psychotherapeuten in der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert. Überweisungen vom Arzt zum Zahnarzt oder umgekehrt sind nicht möglich, daher muß sowohl hier als auch dort gezahlt werden. Anders bei Arzt und PT. Der Arzt kann zum PT überweisen. Es gibt ärztliche und nichtärztliche PT. Letztere sind meist Diplom-Psychologen, jedenfalls keine Ärzte, aber per Gesetz dennoch Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung. Geht der Patient nun zuerst zum PT und möchte eine Überweisung zum Arzt, kommt es darauf an: Der ärztliche PT als Arzt kann überweisen, der nichtärztliche als Nichtarzt aber nicht. Eine erneute Zuzahlung beim Arzt wäre aber Quatsch. Die Kassen jedoch wollen weiteres Geld sehen und das Schiedsamt hat so entschieden. Weil das Gesetz unpräzise ist und niemand weiß, was der Gesetzgeber für diesen Fall gewollt hat. Übergangsweise haben sich die Ärzte in den Verhandlungen mit den Kassen für ihre Patienten durchgesetzt: zumindest für das 1. Quartal gilt anstelle einer Überweisung die Quittung über die beim PT bezahlte Gebühr. Diese Regelung ist zunächst auf das 2. Quartal und Ende Juni 2004 auf Dauer verlängert worden.
7. Praxisgebühr ist Honoraranteil. Das behaupten Ministerium und Kassen immer wieder, ist aber falsch. Das Nähere finden Sie bei "Kassenfürsten".
8. Kassenbeiträge sinken auf 13,6 %. Das glaubt nun wirklich niemand mehr außer Ulla, die nur von Verzögerungen spricht. Unter "Milchmädchen Ulla" steht, warum daraus nichts wird. Durch die stark erweiterte Chroniker-Regelung und die Wiedereinführung der Fahrtkostenerstattung ist noch weniger mit einem Sinken der Beiträge zu rechnen. "Allerdings werde dieser sozial wie medizinisch sinnvolle Beschluss die Beitragssatzsenkungs-Spielräume der gesetzlichen Krankenkassen erheblich verringern." steht in der gemeinsamen Verlautbarung der Krankenkassen.
Hier Links zu aktuellen Presseartikeln aus der Ärzte-Zeitung zu diesem Thema und zu einem Statement von Dr. Hansen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
Nach alledem können Sie jetzt selbst entscheiden, wer für die Umsetzungsschwierigkeiten beim GMG verantwortlich ist:
| 1. |
Das Ministerium unter Ulla Schmidt |
| 2. |
Die Ärzte in den Selbstverwaltungsorganen (KV) |
| 3. |
Die Kassen in den Selbstverwaltungsorganen |
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Autor: Hans-Peter Meuser, zuletzt aktualisiert am 28.6.2004