Gesetzliche Krankenversicherung: Irreführender Begriff
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist keine Versicherung, sondern eine steuerfinanzierte Krankheitsfürsorge.
Auszüge aus einem Artikel von Hedrik Jordan
Die Bestandteile der Sozialversicherung werden in § 4 Sozialgesetzbuch I aufgeführt. Zu ihr zählen die Kranken-, die Pflege-, die Unfall- und die Rentenversicherung. Diese Institutionen sind aber keine Versicherungen im eigentlichen Sinne. Daran ändert auch die wiederholt falsche Bezeichnung nichts.
Grundvoraussetzung für das kaufmännische Verhalten einer Versicherung ist die Berechnung des individuellen Krankheitsrisikos. Eine solche Risikoprüfung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jedoch nicht vorgesehen. Die Krankenkassen sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, jeden Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). ...
Krankenkassen finanzieren sich nicht über Versicherungsprämien. Sie ziehen stattdessen einen vom Gehalt anteiligen Betrag ein, im SGB V § 220 als „Beitrag“ definiert. Der „Versicherte“ hat im Gegenzug Anspruch auf medizinische Leistungen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Beiträge – niemand würde auf die Idee kommen, sie als Versicherungsprämien zu bezeichnen – werden von abhängig Beschäftigten oder „freiwilligen“ Beitragszahlern direkt von einer „Einzugsstelle“ in Absprache mit dem Arbeitgeber einbehalten. Die Höhe der Beiträge berechnet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Beitragszahler. Damit sind die GKV-Beiträge ihrem Wesen nach eine direkte Steuer, eine Einkommensteuer. Auch die Verwendung der Beiträge ist analog zur Verwendung von Steuergeldern. Die GKV ist also eine gesetzliche Krankenfürsorge, die über eine zweckgebundene Steuer, eine „Krankheitsfürsorgesteuer“, finanziert wird. ...
Heute bestimmt der Gesetzgeber beziehungsweise die Volksvertreter im Bundestag, welche Fürsorgeleistungen von den Fürsorgeberechtigten in Anspruch genommen werden. ...
Die Organisationsform der kaiserlichen Fürsorge wird den heutigen Bedingungen nicht mehr gerecht, bei der einem ständig wachsenden Angebot an Leistungen durch den medizinisch-industriellen Komplex ein begrenztes Steueraufkommen gegenüber steht. Diese überalterte Struktur hat zur Folge, dass der Beitragszahler der Steigerung seiner Beiträge machtlos gegenübersteht. Es ist überfällig, dass der Gesetzgeber in dem Bereich der sozialen Sicherungssysteme endlich begriffliche und damit auch organisatorische Klarheit und Sicherheit schafft, um die Voraussetzungen für weitreichende Reformen im Interesse der Beitragszahler und Leistungserbringer zu gewährleisten.
Den Original-Artikel von Hendrik Jordan finden Sie hier: Deutsches Ärzteblatt 100, Ausgabe 26 vom 27.06.2003, Seite A-1790
Einige politische Kräfte wie FDP und CDU wollen über Kopfpauschale, Gesundheitsprämie oder Herzog-Modell den längst überfälligen Schritt weg von der kaiserlichen und bismarckschen Krankheitsfürsorge hin zu einer wirklichen Versicherung mit versicherungsmathematisch kalkuliertem Beitrag gehen.
Andere, wie die rot-grüne Koalition, wollen das nicht. Sie wollen auch die, die einer Fürsorge gar nicht bedürfen, weil sie selbst private Vorsorge zu treffen gewohnt sind, zwangsweise der Krankheitsfürsorge unterwerfen. Beitrag und Leistung sollen sich nicht mehr - wie in der privaten Krankenversicherung - versicherungsmathematisch auf dem freien Markt einpendeln, sondern auch bei Beamten und Freiberuflern von Regierungsmehrheiten nach Kassenlage diktiert werden. Diese "Bürgerversicherung" wäre ein typisches Beispiel für die Entmündigung weiterer Bürger und die Neigung des Staates, bürokratisch zu reglementieren, wo gar kein Regulierungsbedarf besteht.
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Sie entscheiden wieder, wer nix kapiert hat: |
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Der Autor Hendrik Jordan |
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Die Befürworter der Gesundheitsprämie |
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Rot-Grün mit der Bürgerversicherung |
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Hans-Peter Meuser, 11.05.2004, zuletzt geändert 21.05.2004