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Versicherungsfremde Leistungen

Als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet man Leistungen, die eigentlich mit der Krankenversicherung nichts zu tun haben, von der Politik in den letzten Jahren und Jahrzehnten aber der Krankenversicherung aufgedrückt worden sind. Oder Leistungen, die bei vollen Kassen ins Programm genommen wurden. Dabei wollte die Politik eigentlich steuerfinanzierungspflichtige Leistungen über den Krankenversicherungsbeitrag finanzieren und sich damit zu Lasten der Versicherten aus der Verantwortung stehlen.

Mit dem eigentlichen Sinn einer Krankenversicherung haben zum Beispiel Sterbegeld, Mutterschaftsgeld, Abtreibung, Sterilisation aus persönlichen Gründen usw. nichts zu tun. Schon lange fordern daher Ärzteverbände und alle Gesundheitsexperten die Herausnahme dieser Leistungen aus dem Leistungskatalog der GKV. Diese Forderung ist jetzt von Ministerin Ulla Schmidt aufgegriffen worden und in den GMG-Entwurf vom Mai geschrieben worden. Aber wird das auch so beschlossen und Gesetz ? Zweifel sind aus vielerlei Gründen angebracht. Ich bin mal gespannt, wie viele Streichungen im neuen Gesetzentwurf, der Mitte August vorgelegt werden soll, wieder veschwunden sind, wie viele zur Schonung des Bundeshaushaltes verschoben werden.

 

   

Aus der Begründung des Gesundheitsmisiteriums:

10. Neuordnung der Finanzierung

Zur Neuordnung der Finanzierung im Hinblick auf eine größere Belastungsgerechtigkeit und Entlastung der Lohnzusatzkosten sind im einzelnen folgende Schwerpunkte vorgesehen:

- Versicherungsfremde Leistungen, die keinen Bezug zu Krankheit haben und gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen, werden zukünftig aus Steuermitteln finanziert. Hierzu zählen das Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld und sonstige Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Haushaltshilfe und Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.

- Künstliche Befruchtung und Sterilisation, die in erster Linie zur eigenen Lebensplanung der Versicherten gehören, sind künftig eigenverantwortlich zu finanzieren.

- Das Sterbegeld wird aus der Leistungspflicht der Krankenkassen herausgenommen.

- Das Krankengeld wird künftig allein durch die Versicherten finanziert. Es bleibt bei einer solidarischen Absicherung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung, an deren Finanzierung die Versicherten gemäß ihrer Leistungsfähigkeit beteiligt werden.

- Entgegen der bisherigen Regelung sind künftig alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung während des Bezuges von Mutterschafts- oder Erziehungsgeld oder während der Inanspruchnahme von Elternzeit beitragspflichtig. Für Pflichtversicherte wird während dieser Zeit der Beitrag vom Bund getragen. Freiwillig Versicherte erhalten einen Beitragszuschuss in Höhe des von Ihnen zu tragenden Mindestbeitrages. Faktisch bleiben die von der Regelung betroffenen damit nach wie vor „beitragsfrei“.

- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden künftig aus der Leistungspflicht der Krankenkassen herausgenommen. Dies gilt nicht für Arzneimittel zur Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und nicht für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ohne zugelassenes Anwendungsgebiet. ...

- Künftig werden alle Versorgungsbezüge und Alterseinkommen aus selbständiger Tätigkeit von in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Rentnern mit dem vollen Beitragssatz belegt.

 

Meine Meinung dazu:

 

 

 

 

Versicherungsfremde Leistungen haben in der GKV nichts verloren. Es ist eine alte Forderung von Sachverständigen, diese aus Steuermitteln zu finanzieren, weil sie eben objektiv nichts mit einer Krankenversicherung zu tun haben und auch von privaten Krankenversicherungen nicht bezahlt werden. Die Politik wollte aber diese versicherungsfremden Leistungen nicht finanzieren (und Hans Eichel will es auch heute noch nicht), sondern drückte es lieber den Beitragszahlern aufs Auge. Grundsätzliche Zustimmung !

Pille, Spirale und Kondome wurden noch nie von der GKV bezahlt. Aber Abtreibung und Sterilisation. Selbst zahlen oder, wenn sozialpolitisch gewollt, über Sozialhilfe finanzieren. Grundsätzliche Zustimmung !

Sterbegeld hat objektiv in einer Krankenversicherung nichts verloren, raus damit. Grundsätzliche Zustimmung !

Wenn der Arbeitgeber schon sechs und mehr Wochen Lohnfortzahlung allein finanzieren muß, können die Arbeitnehmer doch die betragsmäßig viel geringere Absicherung der Krankheit ab der siebten Woche allein tragen. grundsätzliche Zustimmung !

Der Staat betrachtet Mutterschafts- und Erziehungsgeld zu Recht als wichtige staatspolitische Aufgabe zur Förderung der Elternschaft in einem aussterbenden Volk. Dann muß er natürlich auch die darauf fälligen Beiträge an die Kassen zahlen, aus Steuermitteln. Grundsätzliche Zustimmung !

 

 

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind meist leichtere, aber doch wirksame Medikamente wie Aspirin, Paracetamol, juckreizhemmende Mittel, viele Heuschnupfenmittel usw.; wenn hier auf Druck des Patienten auf verschreibungspflichtige -teurere- Medikamente umgestellt wird, geht der Schuß nach hinten los. Zu homöopathischen Mitteln siehe "Positivliste".

Warum waren die denn bisher nur mit dem halben Beitragssatz belegt ?

 

 

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Zitieren erlaubt mit Quellenangabe: www.kapiertnix.de

Autor: Hans-Peter Meuser, zuletzt geändert 25.07.2003

Ärzteverein Südkreis Mettmann e.V.