Meine Meinung dazu:
Versicherungsfremde Leistungen haben in der GKV nichts verloren. Es ist eine alte Forderung von Sachverständigen, diese aus Steuermitteln zu finanzieren, weil sie eben objektiv nichts mit einer Krankenversicherung zu tun haben und auch von privaten Krankenversicherungen nicht bezahlt werden. Die Politik wollte aber diese versicherungsfremden Leistungen nicht finanzieren (und Hans Eichel will es auch heute noch nicht), sondern drückte es lieber den Beitragszahlern aufs Auge. Grundsätzliche Zustimmung !
Pille, Spirale und Kondome wurden noch nie von der GKV bezahlt. Aber Abtreibung und Sterilisation. Selbst zahlen oder, wenn sozialpolitisch gewollt, über Sozialhilfe finanzieren. Grundsätzliche Zustimmung !
Sterbegeld hat objektiv in einer Krankenversicherung nichts verloren, raus damit. Grundsätzliche Zustimmung !
Wenn der Arbeitgeber schon sechs und mehr Wochen Lohnfortzahlung allein finanzieren muß, können die Arbeitnehmer doch die betragsmäßig viel geringere Absicherung der Krankheit ab der siebten Woche allein tragen. grundsätzliche Zustimmung !
Der Staat betrachtet Mutterschafts- und Erziehungsgeld zu Recht als wichtige staatspolitische Aufgabe zur Förderung der Elternschaft in einem aussterbenden Volk. Dann muß er natürlich auch die darauf fälligen Beiträge an die Kassen zahlen, aus Steuermitteln. Grundsätzliche Zustimmung !
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind meist leichtere, aber doch wirksame Medikamente wie Aspirin, Paracetamol, juckreizhemmende Mittel, viele Heuschnupfenmittel usw.; wenn hier auf Druck des Patienten auf verschreibungspflichtige -teurere- Medikamente umgestellt wird, geht der Schuß nach hinten los. Zu homöopathischen Mitteln siehe "Positivliste".
Warum waren die denn bisher nur mit dem halben Beitragssatz belegt ?
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Autor: Hans-Peter Meuser, zuletzt geändert 25.07.2003