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Hier ein Link zum endgültigen Gesetz. Zum Download brauchen Sie den Adobe Reader. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Ärztliche Leser von www.facharzt.de finden eine Synopse, wie sich die alte von der neuen Fassung des SGB V unterscheidet, wenn Sie nach dem Einloggen bei "Suche" eingeben: Manuela Vetter

Und hier zur Begründung des alten GMG-Gesetzentwurf von SPD / Grünen vom Stand 30.5.03

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung vom 28.05.2003 im Wortlaut. Die blau unterlegten kursiven Kommentare stammen von mir.

Kabinett beschließt Gesundheitsreform

„Die Gesundheitsreform kommt. Sie ist notwendig. Wer das solidarische Gesundheitssystem erhalten will, muss jetzt handeln. Der Reformentwurf liegt nun auf dem Tisch. Ich bin sicher das , dass sich Reformbereitschaft auch auf Seiten der Opposition durchsetzen wird. Ich bin zu Gesprächen bereit. Wir dürfen die Reform nicht auf die lange Bank schieben. Regierung als auch Opposition stehen in der Verantwortung für die Menschen in diesem Land. Unsere Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger ist Auftrag und Verpflichtung zugleich. Deshalb will ich einen konstruktiven Dialog“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, nachdem das Bundeskabinett heute auf ihren Vorschlag die Formulierungshilfe eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems beschlossen hat. Sie wird nun den Regierungsfraktionen zugeleitet die nach Abschluss ihrer Beratungen voraussichtlich am 16. Juni die Einbringung beschließen werden.

„Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems (GMG) wird - wie in der Agenda 2010 angekündigt - das Gesundheitswesen grundlegend erneuert. In der Gesundheitspolitik wagt die Bundesregierung einen großen Wurf. Wir wollen verkrustete Verhältnisse und Strukturen aufbrechen, in manchen Punkten das Gesundheitswesen aus dem 19. Jahrhundert ins 21. Jahrhundert bringen. Wir werden den Umbau des Sozialstaates vorantreiben und zugleich die Lohnnebenkosten senken, um beschäftigungswirksame Impulse geben zu können“, so Ulla Schmidt.

Dem geneigten Leser bleibt das Urteil überlassen, ob dies ein Kostendämpfungs- oder ein echtes Reformgesetz ist. Oder gar ein "großer Wurf" (großspurig ?).  

Das deutsche Gesundheitssystem ist grundsätzlich leistungsfähig. Allerdings sind in den vergangenen Jahren die Ausgaben stetig gestiegen - auf inzwischen 142 Mrd. Euro. Deutschland hat damit nach den USA und der Schweiz das drittteuerste Gesundheitssystem der Welt. Trotzdem ist die Qualität nur Mittelmaß. Es gibt in Teilbereichen Fehl-, Unter- und Überversorgung. Deshalb muss die Gesetzliche Krankenversicherung modernisiert und nachhaltig verändert werden.

Das altbekannte Qualitätsgemecker, unter dessen Deckmantel man alles mögliche durchsetzen will.

Auch stellt die demographische Entwicklung die Gesetzliche Krankenversicherung vor große Herausforderungen. Die Zahl der älteren Bürgerinnen und Bürger, die im Durchschnitt weniger einzahlen und mehr Leistungen in Anspruch nehmen müssen, steigt weiter an.

Das stimmt nun mal. Und das ist das Problem der GKV: die Einnahmen wachsen nicht, wenn sie einseitig an die Löhne gebunden sind und die Konjunktur lahmt. Der medizinische Fortschritt und die zunehmende Überalterung aber scheren sich nicht um Löhne und Konjunktur. Da die GKV ein Einnahmeproblem hat, können zur Lösung des Problems nur die Einnahmen vergrößert werden oder Leistungen ausgegliedert.

Ulla Schmidt erklärt weiter:

„Ich möchte, dass auch in der Zukunft alle Versicherten die medizinische Versorgung erhalten, die notwendig ist. Und zwar auf der Höhe des medizinischen Fortschritts, unabhängig von Einkommen und Alter. Deshalb stehen die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt der Reform.

Ich will ferner, dass das System der gesetzlichen Krankenversicherung für alle bezahlbar bleibt. Dass es durchsichtig und endlich auch bürgerfreundlicher wird. Wer es bezahlt und nutzt, muss wissen,

· wie man es vernünftig und preisgünstig nutzt und

· wie man sich - wenn es erforderlich ist - erfolgreich zur Wehr setzt.

Deshalb brauchen wir mehr Transparenz, eine höhere Effizienz und mehr Wettbewerb um die beste Qualität – und um Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.

vgl. oben Qualität als Totschlagsargument

Um die Lohnnebenkosten spürbar zu entlasten und den Beitragssatz deutlich zu senken, wird die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung neu geordnet. Die bewährten Grundprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung - Solidarität, Sachleistungsprinzip und gleicher Leistungsanspruch für alle - zu bezahlbaren Bedingungen bleiben für die Zukunft erhalten.

Versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld werden künftig aus Steuermitteln finanziert. Zur Gegenfinanzierung wird die Tabaksteuer in drei Stufen um insgesamt einen Euro pro Zigarettenpackung erhöht. Allein in Deutschland sterben jedes Jahr 110.000 Menschen an den Folgen von Tabak, das sind 300 pro Tag. Ein deutliches Preissignal kann vor allem junge Menschen vom Rauchen abhalten und ist daher aus gesundheitspolitischer Sicht wünschenswert.

vgl. "Versicherungsfremd" und "Tabaksteuer"  

Die wesentlichen Inhalte der Reform sind:

1. Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung

- Es wird ein staatsfernes „Deutsches Zentrum für Qualität in der Medizin“ errichtet. Zentrale Aufgabe des Zentrums wird die Bewertung von medizinischem Nutzen und der Qualität von Leistungen sein. Zu Schwerpunkten des Aufgabenbereiches gehört die Erarbeitung von Empfehlungen für eine zeitgemäße Fortschreibung des Leistungskatalogs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Weiterhin soll das Zentrum Nutzen-Kosten-Bewertungen von Arzneimitteln vornehmen und Leitlinien und pflegerische Standards für ausgewählte Krankheiten erarbeiten. Das Zentrum erarbeitet ferner Empfehlungen für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte.

Wir Ärzte fürchten mehr Bürokratie und ein an den Finanzmitteln orientiertes kontinuierliches Absenken der Leistungen, Verzögerung von wichtigen Innovationen.

- Für die gesetzliche Krankenversicherung tätige Ärzte werden künftig zur Fortbildung verpflichtet. Sie müssen regelmäßig nachweisen, dass sie ihre Fortbildungspflicht erfüllt haben.

Bürokratie haben wir schon genug, Fortbilden tun wir uns schon lange freiwillig.

- Die Qualitätssicherung in Praxen und Kassenärztlichen Vereinigungen wird verbessert. In den Praxen wird ein internes Qualitätsmanagement neu eingeführt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, über ihre eigenen, die Qualitätssicherung der Ärzte unterstützenden Aktivitäten Qualitätsberichte vorzulegen.

Bürokratie, wer zahlt die Mehrkosten ? Wir Ärzte.

- Die Arzneimittelsicherheit wird verbessert. Zentrale Elemente sind hierbei die Einführung des elektronischen Rezepts sowie der elektronischen Gesundheitskarte.

Vernünftig ! Arbeiten die KVen schon längst dran, auch ohne Ministerin und Rürup.

2. Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen

Die Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden grundlegend modernisiert und veränderten Rahmenbedingungen angepasst, die mehr Freiheit und Flexibilität ermöglichen. Hierzu ist vorgesehen:

- Das Vertragsrecht in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung wird flexibilisiert. Die kollektivvertraglich organisierte Sicherstellungsverpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen gilt künftig grundsätzlich nur für die hausärztliche Versorgung (hierzu zählen auch Kinderärzte) sowie für die durch Frauenärzte und Augenärzte erbrachte fachärztliche Versorgung. Im übrigen wird der Sicherstellungsauftrag geteilt und teilweise von den Kassenärztlichen Vereinigungen und teilweise von den Krankenkassen übernommen. Insbesondere ist es künftig Aufgabe der Krankenkassen, Versorgungslücken zu schließen.

Mehr Macht den Kassen, die dann Versorgungslücken von der Kassenlage abhängig machen können. Ziel: Auseinanderdividieren der Ärzteschaft.

- Für die bereits zugelassenen Fachärzte und Psychotherapeuten gilt: Sie bleiben im kollektivvertraglichen System, haben aber die Möglichkeit, aus diesen System auszuscheiden und Einzelverträge mit den Krankenkassen abzuschließen. Der Neuzugang zur fachärztlichen Versorgung – ausgenommen Frauenärzte und Augenärzte – erfolgt nicht mehr über die Erteilung einer Zulassung, sondern durch Einzelverträge mit den Krankenkassen.

Knebelverträge möglich. Freie Arztwahl gibt es nicht, wenn der betreffende Arzt den Vertrag mit der "falschen" Kasse hat oder der Patient bei der für diesen Arzt "falschen Kasse" ist. Chaos vorprogrammiert.

- Die zahnärztliche Versorgung wird weiter durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sichergestellt.

- Krankenhäuser werden geöffnet für hochspezialisierte Leistungen z.B. bei der Behandlung von Krebserkrankungen, für Einzelverträge im Rahmen der integrierten Versorgung und im Rahmen der Durchführung zugelassener Disease-Management-Programme sowie in unterversorgten Regionen für die ambulante Behandlung. Hierbei sind bestimmte Qualitätsanforderungen zu erfüllen.

Dazu sind die Krankenhäuser doch schon personell gar nicht in der Lage. Und das Krankenhaus arbeitet immer teurer als die Niedergelassenen.

- Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten das Hausarztsystem anzubieten. Die Teilnahme an diesem System ist für Patientinnen und Patienten freiwillig. Als Bonusanreiz ist für eingeschriebene Patienten eine reduzierte Zuzahlung für Arznei- und Verbandmittel vorgesehen.

Das finden Hausärzte o.k., Fachärzte meist nicht. Beruht auf unterschiedlichen Philosophien über die eigenen Aufgaben. Ein Hausarztsystem kann theoretisch kostensparend sein. Das Wichtigste ist eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Facharzt im Sinne des Patienten.

- Zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung wird eine Praxisgebühr von 15 Euro bei Facharztbesuchen ohne Überweisung des Hausarztes eingeführt. Ausgenommen sind Besuche bei Kinderärzten, bei Frauenärzten und Augenärzten, bei Psychotherapeuten sowie in Notfällen. Ausgenommen sind ferner Konsultationen im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme oder integrierter Versorgung.

Hierzu unten mehr.

- Gesundheitszentren werden zur vertragsärztlichen Leistungserbringung zugelassen und in das Einzelvertragssystem einbezogen.

Ziel: Weg vom freiberuflich tätigen Arzt der unabhängig von Kasseninteressen seinen Patienten behandelt. Hin zu angestellten Ärzten in der Kassenaufsicht unterstehenden Großeinrichtungen (angestellte Ärzte können Gewerkschaftsmitglied sein, freiberufler sind das nicht; Einwirkung von Kassen auf die Behandlung möglich: "sonst kündigen wir den Vertrag").

- Die integrierte Versorgung wird weiterentwickelt.

3. Weiterentwicklung des ärztlichen Vergütungs- und Abrechnungssystems

Das ärztliche Vergütungs- und Abrechnungssystem wird mit folgenden Schwerpunkten weiterentwickelt:

- Einführung von Komplexgebühren und Fallpauschalen für fachärztliche Leistungen sowie ambulante Operationen und von Pauschalvergütungen für die Behandlung von Versicherten in Hausarztsystemen,

Pauschalen haben immer die Gefahr, daß der Leistungserbringer versucht, mir möglichst geringem Aufwand die Pauschale zu verdienen (ist menschlich).

- Schaffung von Kalkulationssicherheit in der ärztlichen Vergütung durch Einführung eines festen Punktwertes im Rahmen von Regelleistungsvolumina,

Ein fester Punktwert wäre wirklich toll, kämpfen die Ärzte seit 10 Jahren drum.

- stärkere Einbeziehung der Krankenkassen in die Verantwortung für eine leistungsgerechte Honorarverteilung (vertragliche Vereinbarung der Honorarverteilungsmaßstäbe),

Gängelung der Ärzte durch die Kassen. Wozu eigentlich nötig, wenn wirklich feste Punktwerte kommen ?

- Verbesserung der Effizienz der Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie der Prüfung der Leistungsabrechnungen

- Vergütungsanreize zur Einführung effizienter Versorgungsformen, insbesondere von Gesundheitszentren.

vgl. oben, Ziel: lenkbare, angestellte Ärzte

4. Modernisierung der Steuerung des Systems

Die gesamte Steuerung der medizinischen Versorgung und ihrer Leistungen wird durch eine Modernisierung des Systems auf eine neue Grundlage gestellt. Dies erfolgt durch folgende Maßnahmen:

- Die Organisationsstrukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen werden modernisiert und die Arbeitsweise wird professionalisiert. Hierzu werden hauptamtliche Strukturen gebildet und kleinere Kassenärztliche Vereinigungen zu größeren Einheiten zusammengelegt. Die Hausärzte werden in ihrer Repräsentanz gestärkt.

Na klar, die "Selbstverwaltung" wird noch mehr als bisher der ministeriellen Aufsicht und Gängelung unterstellt.

- Die Reform des Organisationsrechtes der Krankenkassen wird fortgesetzt. Zu diesem Zweck werden organisationsrechtliche Privilegien einzelner Kassenarten abgeschafft oder - wie die Möglichkeit zur Errichtung neuer bzw. zur Öffnung bestehender Krankenkassen - bis zum Inkrafttreten der direkten Morbiditätsorientierung im Risikostrukturausgleich ausgesetzt. Hierdurch werden die Wettbewerbsbedingungen der Krankenkassen weiter angeglichen. Außerdem sollen ab 2007 auch kassenartenübergreifende Fusionen von Krankenkassen möglich werden.

- Für eine effektive, effiziente Steuerung von Mitteln und Leistungen werden Datengrundlagen und Datentransparenz verbessert.

5. Verbesserung der Patientensouveränität und der Patientenrechte

Patientenrechte und Patientensouveränität werden deutlich vergrößert.

- Beteiligungs- und Anhörungsrechte von Patientenorganisationen werden weiter ausgebaut. Patientenorganisationen erhalten insbesondere Beteiligungsrechte bei der Erstellung der Empfehlungen des Deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin und in den Bundesausschüssen.

- Die Beteiligungsrechte der/des Patientenbeauftragten werden konkret geregelt.

Mehr Nichtfachleute reden bei medizinischen Fragen mit. Sitzungsgelder, neue Gremien, Ausschüsse. Kostet Geld.

6. Bonus für Versicherte

Eigenverantwortung und gesundheitsbewusstes Verhalten werden durch gezielte Anreize gefördert:

- Für Versicherte, die durch freiwillige Einschreibung in ein Hausarztsystem oder die Teilnahme an zugelassenen Disease-Management-Programmen oder der integrierten Versorgung zu einer abgestimmten und koordinierten Behandlung ihren Beitrag leisten, wird es künftig einen Bonus geben: Für sie ist eine Reduzierung bei der Zuzahlung zu Arznei- und Verbandmitteln vorgesehen.

- Den Krankenkassen wird die Möglichkeit gegeben, Versicherten, die regelmäßig Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten oder zur primären Prävention in Anspruch nehmen, einen Bonus zu gewähren. Dabei können die Kassen auch vorsehen, dass Versicherte über die gesetzlich geregelten Befreiungen hinaus von Zuzahlungen befreit werden.

Ich glaube nicht, daß es eines weiteren Bonus bedarf, denn wer die Früherkennung in Anspruch nimmt, hat doch schon zwei Vorteile: 1. mehr Sicherheit über seinen Gesundheitszustand gewonnen, 2. mehr Leistungen in Anspruch genommen.

- Bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung eines Arbeitgebers kann die Kasse sowohl dem Arbeitgeber als auch teilnehmenden Versicherten Boni gewähren.

Jau, wir haben es ja. Geld spielt keine Rolle. Hauptsache, einer verwaltet das.

7. Verbesserung der Transparenz

Auf allen Ebenen der gesetzlichen Krankenversicherung wird es mehr Transparenz und Information geben.

- Bei der Erarbeitung der Empfehlungen des Deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin wird auf jeder Stufe der Arbeiten Transparenz sichergestellt.

Das Zentrum selbst ist überflüssig wie ein Kropf. Bürokratie-Ausweitung.

- Für ärztliche Behandlungen gibt es künftig auf Verlangen eine Patientenquittung, aus der Leistungen und Kosten für Patienten ersichtlich sind.

Finden Ärzte gut. Dann sieht der Patient gleich, für welche Honorare man uns in der GKV zu Arbeiten zumutet. Aber wer zahlt den damit verbundenen bürokratischen Mehraufwand ?

- Die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte erfolgt flächendeckend bis zum 1. Januar 2006.

- Die Leistungs- und Abrechnungsdaten werden zur Systemsteuerung durch Selbstverwaltung, Politik auf Bundes- und Landesebene, Gesundheitsberichterstattung und Forschung kassenarten- und sektorübergreifend pseudonymisiert zur Verfügung stehen.

- Es wird Transparenz über die Vergütung der Vorstände der Krankenkassen, der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie deren Verbände sichergestellt.

8. Verbesserung der Arzneimittelversorgung

Die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird modernisiert und geänderten Rahmenbedingungen angepasst.

- Die Arzneimittelpreisverordnung wird liberalisiert. Die Möglichkeiten für vertragliche Vereinbarungen über Handelsspannen werden ausgeweitet. Die Handelszuschläge für Apotheker werden bei verschreibungspflichtigen Mitteln auf einen preisunabhängigen Festzuschlag von 8,10 Euro je Packung in Verbindung mit einem preisbezogenen Zuschlag von 3 % umgestellt.

Die frühere Mischkalkulation entfällt: statt früher hohe Spanne für teure und geringe Spanne für billige Medikamente jetzt eine nahezu einheitliche Preisspanne. Der Verkauf eines teuren Medikaments bringt bald also nicht mehr als der eines billigen. Von den 8 Euro geht ein Teil als Rabatt an die Krankenkassen, so daß um 6 Euro Spanne beim Apotheker bleiben. Die Abgabe von drei Medikamenten bringt dem Apotheker damit etwa 18 Euro Umsatz, die gleiche Summe, die ein Arzt für einen Hausbesuch bekommt (beides Bruttobeträge, nicht Gewinn).   

- Der gesetzliche Rahmen für Vereinbarungen zwischen Arzneimittelherstellern und Krankenkassen über Rabatte auf die Listenpreise von Arzneimitteln wird ausgeweitet.

- Mehrbesitz für Apotheken wird zugelassen.

- Unter Wahrung der Arzneimittelsicherheit wird der Versandhandel (e-commerce) für apothekenpflichtigen Arzneimitteln zugelassen.

- Patentgeschützte Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Wirkstoffen (Festbetragsgruppe 2) werden künftig in die Festbetragsregelung einbezogen.

9. Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Aufgrund von in den letzten Jahren immer häufiger zu verzeichnenden Fällen von Korruption im Gesundheitswesen werden gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung ergriffen:

- Es wird die neue Funktion eines Beauftragten/einer Beauftragten zur Bekämpfung von Korruption als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie für Einrichtungen und Beschäftigte des Gesundheitswesens eingerichtet, ausgestattet mit Prüfrechten zum Einsatz der Finanzmittel in der GKV. Er/sie arbeitet mit allen Akteuren eng zusammen und erhält möglichst weitgehende Informationsrechte. Bei möglichem Verdacht auf strafbare Handlungen leitet die/der Beauftragte die jeweiligen Fälle an die Staatsanwaltschaft weiter.

- Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen werden verpflichtet, Prüf- und Ermittlungseinheiten zur Korruptionsbekämpfung einzurichten und bei möglichem Verdacht auf strafbare Handlungen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten.

- Insbesondere im Heilmittelwerbegesetz werden die Sanktionen verschärft.

Kosten sind kalkulierbar, Erfolg dieser Bürokratieaufblähung nicht. Und wenn der Korruptionsbeauftragte bestochen wird ...

10. Neuordnung der Finanzierung

Zur Neuordnung der Finanzierung im Hinblick auf eine größere Belastungsgerechtigkeit und Entlastung der Lohnzusatzkosten sind im einzelnen folgende Schwerpunkte vorgesehen:

- Versicherungsfremde Leistungen, die keinen Bezug zu Krankheit haben und gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen, werden künftig aus Steuermitteln mitfinanziert. Hierzu zählen das Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld und sonstige Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Haushaltshilfe sowie Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.

- Künstliche Befruchtung und Sterilisation, die in erster Linie zur eigenen Lebensplanung der Versicherten gehören, sind künftig eigenverantwortlich zu finanzieren.

- Das Sterbegeld wird aus der Leistungspflicht der Krankenkassen herausgenommen.

- Das Krankengeld wird künftig allein durch die Versicherten finanziert. Es bleibt bei einer solidarischen Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, an deren Finanzierung die Versicherten gemäß ihrer Leistungsfähigkeit beteiligt sind.

- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden künftig aus der Leistungspflicht der Krankenkassen herausgenommen. Dies gilt nicht für Arzneimittel zur Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, die behindert sind und Entwicklungsstörungen haben sowie für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ohne zugelassenes Anwendungsgebiet. Im Einzelfall können Vertragsärzte ausnahmsweise nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen, soweit dies der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Rahmen der Arzneimittelrichtlinien vorgesehen hat.

- Künftig werden alle Versorgungsbezüge und Alterseinkommen aus selbständiger Tätigkeit von in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Rentnern mit dem vollen Beitragssatz belegt. Für Bezieher von Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte bleibt es bei der Anwendung des halben allgemeinen Beitragssatzes.

vgl. Seite "Versicherungsfremd"

11. Neugestaltung der Zuzahlungen und Befreiungsmöglichkeiten

Zuzahlungen und Befreiungsmöglichkeiten werden neu gestaltet. Eigenbeteiligungen werden am Verhalten der Versicherten ausgerichtet.

- Die Zuzahlung für Arznei- und Verbandmittel wird modifiziert. Künftig beträgt sie je nach Packungsgröße 4 €, 6 € oder 8 €. Eine Reduzierung der Zuzahlung auf die Hälfte dieser Beträge ist vorgesehen für Teilnehmer am Hausarztsystem, an zugelassenen Disease-Management-Programmen oder an integrierten Versorgungsformen. Chronisch Kranke und Behinderte in Dauerbehandlung, für deren Krankheit oder Behinderung Behandlungsprogramme oder integrierte Versorgungsformen nicht zur Verfügung stehen, zahlen ebenfalls die reduzierten Beträge. Spezielle Zuzahlungsbeträge gelten für Härtefälle: Sie zahlen künftig – unabhängig von der Packungsgröße – je 1 €.

- Künftig haben Versicherte, die ohne Überweisung ihres Hausarztes einen Facharzt aufsuchen, für jede erste Inanspruchnahme eine Praxisgebühr in Höhe von 15 Euro zu entrichten. Ausgenommen sind Besuche bei Kinderärzten, Frauenärzten und Augenärzten, Psychotherapeuten sowie Notfälle. Ausgenommen sind ferner Konsultationen im Rahmen von zugelassenen Disease-Management-Programmen oder integrierter Versorgung. Eine Befreiung gibt es für chronisch Kranke und Behinderte in Dauerbehandlung, für deren Krankheit oder Behinderung kein strukturiertes Behandlungsprogramm oder keine integrierte Versorgung zur Verfügung steht. Versicherte, die einen Facharzt auf Überweisung in Anspruch nehmen, müssen in den Folgequartalen keine Praxisgebühr bezahlen, wenn es sich um eine unmittelbare Weiterbehandlung derselben Krankheit handelt.

vgl. Seite "Praxisgebühr"

- Für chronisch Kranke gilt künftig dauerhaft bei Fahrkosten und bei Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel eine Belastungsgrenze in Höhe von 1 % des Bruttoeinkommens. Eine Befreiung von diesen Zuzahlungen ist nicht mehr vorgesehen. Für alle übrigen Versicherten bleibt es bei Fahrkosten und Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel bei der Grenze von 2 % des Bruttoeinkommen.

Im Wahlprogramm 1998 wurde die Reduzierung der "unsozialen" Zuzahlungsregelungen versprochen und dann die Voraussetzungen für eine völlige Befreiung von den Zuzahlungen sehr weit gefaßt. Jetzt heißt es: zurückrudern. Aber wirklich was kapiert ?  

- Die Zuzahlung im Krankenhaus wird von 9 auf 12 € je Krankenhaustag angehoben. Es bleibt bei der zeitlichen Begrenzung auf höchstens 14 Tage im Jahr.

- Bei Zahnersatz wird auf der Grundlage von Leistungskomplexen ein therapiebezogenes Festzuschussmodell als Sachleistung eingeführt. Die Vertragsbeziehungen zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und Krankenkassen werden hiervon nicht berührt. Härtefälle werden besonders berücksichtigt.

- Sehhilfen werden zukünftig nur für Kinder und Jugendliche sowie bei schweren Sehstörungen von den Kassen übernommen.

Naja, den größten Teil der Brillenrechnung haben die Versicherten beim Optiker doch ohnehin schon bezahlt. Auf die paar Euro Kassenzuschuß kam es doch schon lange nicht mehr an.

(Ende des Textes der Presseerklärung des BGM und meiner Kommentierung. Den Originaltext erreichen Sie über folgenden Link: Presseerklärung BMG 28.05.2003)

Was aber braucht das System der gesetzlichen Krankenkassen ? Eine breite Einnahmebasis, vernünftige Regeln und Verläßlichkeit.

Wer hat nichts kapiert ? Wer ist Kapiertnix ?
1. Die Regierung aus SPD und Grünen
2. Die Opposition (vor allem CDU/CSU)
3. Der Autor und die Ärzteschaft

Schreiben Sie eine Mail (Mehrfachnennung möglich)

Zitieren erlaubt mit Quellenangabe: www.kapiertnix.de

Autor: Hans-Peter Meuser, zuletzt aktualisiert am 15.10.2003 

 

 

 

Ärzteverein Südkreis Mettmann e.V.