Praxisgebühr 3
Die Schwächen des derzeitigen Systems beim Einzug der Praxisgebühr in den Arztpraxen sind aus Sicht der Ärzte:
| 1. |
obwohl die vom Patienten kassierten Gelder in voller Höhe den Krankenkassen zufließen, hat der Patient den Eindruck, die zusätzliche Gebühr fließe den Ärzten zu. |
| 2. |
der Ärger und Aufwand des Mahnens liegt beim Arzt (Patient hat kein Geld dabei), |
| 3. |
ganze Eintreibungsarbeit liegt beim Arzt (wenn Patient z.B. nur anruft) |
| 4. |
Investitionskosten für EC-Kartenleser und Barkassen liegen beim Arzt, |
| 5. |
Aufwand des Kassierens, Mahnens, Kassenführung, Kosten der steuerlichen Buchführung liegen allein beim Arzt |
| 6. |
Bargeld-Verlustrisiko, Transport des Geldes zur Bank, erhöhtes Einbruchsrisiko in Arztpraxen bei vermehrter Bargeldvorhaltung liegen beim Arzt, |
| 7. |
Die gesetzliche Regelung löst einen enormen, unbezahlten Aufwand aus. |
Überall sonst erhält derjenige, der das Inkasso durchführt, dafür eine Vergütung, die seinen Aufwand und das Risiko von Kassenfehlbeträgen ausgleichen soll. Nur im System der Gesetzlichen Krankenversicherung mutet man den Ärzten zu, diese zusätzliche Verwaltungsarbeit, die zugehörigen Kosten und das Risiko allein zu tragen.
Deshalb ist die Ärzteschaft gegen eine derartig konzipierte Praxisgebühr.
Was soll eine vernünftig gestaltete Praxisgebühr denn bewirken ?
Eine generelle Praxisgebühr, wie seinerzeit von der Rürup-Kommission vorgeschlagen, ist nach Meinung vieler, unter anderem auch des Arbeitgeberpräsidenten Dieter Hundt „unverzichtbar, um die Eigenverantwortung des Einzelnen zu stärken”.
Die Gewerkschaften sind gegen eine Praxisgebühr, weil einseitig die Schwächsten, nämlich die Kranken belastet würden.
Jede Veränderung wird immer Leute belasten, andere entlasten. Das allein ist also kein Argument. Wichtig ist doch, zu fragen:
| Erstens: |
welche Fehlentwicklungen gibt es ? |
| Zweitens: |
wie kann man ihnen entgegenwirken ? |
| Drittens: |
ist das den Kranken zumutbar ? |
An Fehlentwicklungen im bisherigen GKV-System sind zu nennen: Hemmungslose, weil kostenlose Inanspruchnahme von Hausärzten, Fachärzten, Notfalldiensten. Arzt-Hopping. Parallelinanspruchnahme mehrerer Ärzte. Aufsuchen verschiedener Ärzte, bis einer das Gewünschte verschreibt (Medikament, Massage, Krankmeldung).
Entgegenwirken könnte man ganz sicher durch eine Eigenbeteiligung bei der Inanspruchnahme JEDES Arztes einmal im Quartal. Diese Praxisgebühr könnte in der Höhe gestaffelt sein, um eine Lenkungsfunktion zu erfüllen:
| Hausarzt |
10 € |
| Facharzt ohne Überweisung |
20 € |
| Facharzt mit Überweisung |
10 € |
| regulärer ärztl. Notfalldienst |
10 € |
Das wäre eine klare Sache: jede erste Inanspruchnahme eines neuen Arztes im Quartal kostet 10 Euro, die direkte Inanspruchnahme eines Facharztes ohne Überweisung kostet 20 Euro. Keine Praxisgebühr bei Probeneinsendung von Körpermaterial (an Laborarzt, Pathologen, Zytologie).
Zumutbar ist das auch, und zwar sowohl den Kranken, wie auch den Gesunden, die nur zur Früherkennung kommen. Die Belastung für chronisch Kranke ist durch Zuzahlungen zu Arzneimitteln aufs Jahr gesehen meist deutlich höher. Und auch ein Tag Krankenhaus kostet 10 €, auch für chronisch Kranke. Gemessen am Preis von Zigaretten, einem Friseur- oder Restaurantbesuch sind die Praxisgebühren für jeden erschwinglich.
Die in den Praxen eingezogenen Gelder könnten bis auf je 1 Euro über die KVen mit den Zahlungen der Krankenkassen verrechnet werden und minderten deren Zahlungspflicht. Dabei verbliebe jeweils 1 Euro des Zuzahlungsbetrages bei dem Arzt, der die Praxisgebühr vom Patienten kassiert (für dessen zusätzlichen Aufwand). Damit flössen 90-95 % der Praxisgebühren den Krankenkassen zu und können dort zur Beitragssatzsenkung verwendet werden.
Die Bevölkerung weiß um die prekäre Lage der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie weiß auch um die seit Jahren schlechter werdende Vergütung der Ärzte (vgl. unsere Seite "Arzthonorare" auf www.aerzteverein-me.de). Die Bevölkerung weiß sehr gut, daß es ohne tiefe und spürbare Einschnitte nicht gelingen wird, auch den gesetzlich Versicherten noch eine ausreichende medizinische Versorgung sicherzustellen. Die Bevölkerung war bereit, derartige Einschnitte auf sich zu nehmen. Allerdings schwindet diese Bereitschaft wieder, angesichts der stümperhaften Gesetzgebung, der fehlerhaften praktischen Umsetzung des Gesetzes und der ausbleibenden deutlichen Beitragssatz-Senkung.
Aber wissen die Politiker und Gewerkschaften wollen immer noch die notwendigen Einschnitte abmildern. Immer noch werden vernünftige Vorschläge so verwässert, daß sie keinen Sinn mehr machen. Immer noch wird dem Wahlvolk vorgelogen, durch Umverteilung könne man den Segen der sozialen Wohltat aus einem Füllhorn gießen, das keiner füllt.
Auch die Konsenskommission unter Ulla Schmidt und Horst Seehofer hat das Instrument der Steuerung entschärft und damit wirkungslos gemacht. Die Praxisgebühr von 15 auf 10 Euro gesenkt, ihn für alle Überweisungsfälle ganz erlassen. Zusätzliche Überforderungsklausel. Als ob ein Patient mit 10 Euro pro Quartal Eigenbeteiligung für die gesamte ambulante ärzliche Behandlung überfordert werden könnte (11 Cent am Tag) !
Im neuen Gesetz, das am 1.1.2004 in Kraft getreten ist, können Sie es nachlesen. Lesen Sie auch, wie das Gesundheitsministerium schönrechnet, wenn es um die durch die Praxisgebühr angeblich zu erwartenden Einnahmen für die kranken Kassen geht: Milchmädchen Ulla.
Wer ist hier Kapiertnix ?
| 1. |
Ministerin Ulla Schmidt und SPD/Grüne |
| 2. |
Ex-Minister Seehofer und CDU/CSU |
| 3. |
die Gewerkschaften |
| 4. |
die gesetzlich Krankenversicherten |
| 5. |
der Autor |
schreiben Sie eine Mail und stimmen Sie ab, Mehrfachnennung möglich !
Und wie Ulla Schmidt den Ärzten bei ihren berechtigten Forderungen bei der Eintreibung der Praxisgebühr keinen Zentimeter weit entgegengekommen sind, lesen Sie unter Ullalalala Schmidt oder Praxisgebühr 4.
Zitieren erlaubt mit Quellenangabe: www.kapiertnix.de
Autor: Hans-Peter Meuser, zuletzt aktualisiert 28.06.2004